Nachtflug: NVFR
Berechtigung
Zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für diese Qualifikation ist der LAPL (A) oder PPL (A)
Achtung: für LAPL Inhaber, ist die Instrumentenflugausbildung der PPL (A) erforderlich
Theoretische Ausbildung
- zwei Stunden Theorieausbildung
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 5 Flugstunden bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km und 5 Alleinstarts und 5 Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand.
Prüfung
Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Mit Abschluss der erforderlichen Flugausbildung senden wir das Antragsformular an die zuständige Luftfahrtbehörde. Sie bekommen dann eine neue Lizenz mit der Eintragung NVFR.