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Flugschule

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Flugwetter Augsburg

Instrument Rating – IR (A)

Berechtigung:

Instrument Rating – IR (A)Die Rechte des Inhabers einer Instrumentenflugberechtigung IR (A) bestehen in der Durchführung von Flügen nach Instrumentenflugregeln IFR in IMC mit einem Flugzeug, für das eine Klassen- oder Musterberechtigung vorhanden ist.

Voraussetzungen:

  • Der Bewerber für eine IR(A) muss mindestens im Besitz einer PPL(A) oder einer CPL(A) mit Nachtflugausbildung sein und über mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen, TMGs, Hubschraubern oder Luftschiffen verfügen, davon mindestens zehn Stunden auf Flugzeugen.
  • Der Bewerber muss ein Medical der Klasse 1 oder Klasse 2 mit Reintonaudiometrie besitzen.
  • Fähigkeit besitzen, die englische Sprache anwenden zu können

Die Ausbildung:

  • mindestens 150 Stunden theoretischen Unterricht gemäß FCL.615 als Vollzeitkurs oder im Fernkurs in den Fächern:
    • Luftrecht
    • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung
    • Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes
    • Menschliches Leistungsvermögen
    • Meteorologie
    • Funknavigation
    • IR Sprechfunkverkehr
  • praktische Instrumentenflug – Ausbildung:
    • mindestens 50 Stunden Instrumentenflugzeit SEP mit einem Lehrberechtigten IRI(A) oder einen FI(A) mit dem Recht zur Durchführung der Ausbildung.
    • Die Ausbildung besteht aus zwei Modulen, die getrennt voneinander absolviert oder miteinander kombiniert werden können. Sollten Sie bereits im Besitz einer CPL(A) Lizenz sein, bzw. das Modul A (Grundlagen des Instrumentenfluges) bereits absolviert haben, verringert sich die Ausbildungszeit um 10 Stunden.