Commercial Pilot Licence: CPL (A)
Der CPL(A) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen aller eingetragenen Muster als Pilot in Command (verantwortlicher Flugzeugführer), sofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf.
Dieses Recht darf ohne ein zusätzliches IR Rating nur unter VFR Bedingungen ausgeübt werden.
Folgende Rechte beinhaltet die CPL(A) Lizenz:
- Tätigkeit als Privatflugzeugführer PPL(A)
- Im nichtgewerblichen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster.
- Im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster, die für eine Mindestbesatzung, bestehend aus einem Flugzeugführer, zugelassen sind (SPA Single Pilot Aircraft).
- Im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster (SPA Single Pilot Aircraft und MPA Multi Pilot Aircraft).
Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Dokumente unserer Flugschule vorliegen:
- Ausbildungsvertrag mit der Munich Aviation Company
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 ausgestellt von einem AMC
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder Passes zur Identitätsfeststellung
- 1 Passbild
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und § 4 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes)
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug Kraftfahrt-Bundesamt (§ 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren (§ 24 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 17 Jahre (Lizenzerwerb mind. 18 Jahre)
- bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Vor Beginn ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik zu erbringen.
Anerkannt werden:
- ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen
- oder ein Abiturzeugnis in Verbindung mit dem Nachweis, dass die geforderten Fächer mindestens 3 Jahre mit guten Ergebnissen belegt wurden
- oder ein bestandener DLR-Test
- oder der Ausbildungsleiter der Munich Aviation Company überprüft das Vorwissen
Fliegerische Voraussetzungen
- PPL(A) mit Nachtflugberechtigung
- 150 Flugstunden, davon 70 h PIC. 20 h PIC Überlandflug einschließlich eines Fluges über 540 km (300 NM) mit zwei Zwischenlandungen bis zum vollständigen Stillstand
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer:
- Luftrecht
- Flugzeugkunde
- Elektrotechnik
- Triebwerke
- Instrumente
- Masse und Schwerpunkt
- Flugleistung
- Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Allgemeine Navigation
- Funknavigation
- Flugbetriebsverfahren
- Aerodynamik
- Flugfunk (BZF)
Die Theorieprüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung angetreten werden.
Es besteht die Möglichkeit die Theorie in einen Vollzeitkurs oder über einen Fernkurs mit Nahunterricht zu erlernen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung gliedert sich in zwei Teile.
Zum Anfang wird das Modul A geschult, welches 10 h Basic Instrument Flying beinhaltet. Hier werden die Grundverfahren des IRs geschult.
Zum anderen die CPL(A) Sichtflugausbildung (15 h), wobei 5 h auf einem Komplexflugzeug (Mooney Ovation 2 GX) absolviert werden. Dieses Flugzeug erfüllt Komplexcharakter, d.h. es hat mind. 4 Sitze, einen Verstellpropeller und ein Einziehfahrwerk. Auf diesem Fluggerät wird auch die praktische Prüfung absolviert.
Diese Ausbildung dürfen wir erst mit der Zulassung des Luftfahrtbundesamtes beginnen !