Airline Transport Pilot Licence: ATPL (A)
Das Ziel der Ausbildung ist es, die CPL(A)/IR(A) Lizenz mit ATPL(A) Theory credit zu erwerben, auf Flugzeugen aller Größenordnungen fliegen zu können. Weiterhin kann der ATPL(A) uneingeschränkt als PPL(A,) CPL(A) und IR(A) genutzt werden.
Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Dokumente unserer Flugschule vorliegen:
- Ausbildungsvertrag mit der Munich Aviation Company
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 ausgestellt von einem AMC
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder Passes zur Identitätsfeststellung
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und § 4 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes)
- Auszug Kraftfahrt-Bundesamt (§ 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren (§ 24 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 17 Jahre (Lizenzerwerb mind. 21 Jahre)
- bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Vor Beginn ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik zu erbringen.
Anerkannt werden:
- ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen
- oder ein Abiturzeugnis in Verbindung mit dem Nachweis, dass die geforderten Fächer mindestens 3 Jahre mit guten Ergebnissen belegt wurden
- oder ein bestandener DLR-Test
- oder der Ausbildungsleiter der Munich Aviation Company überprüft das Vorwissen
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer:
- Luftrecht
- Flugzeugkunde
- Elektrotechnik
- Triebwerke
- Instrumente
- Masse und Schwerpunkt
- Flugleistung
- Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Allgemeine Navigation
- Funknavigation
- Flugbetriebsverfahren
- Aerodynamik
- Flugfunk (BZF/ AZF)
Die Theorieprüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung angetreten werden.
Es besteht die Möglichkeit die Theorie in einen Vollzeitkurs oder über einen Fernkurs mit Nahunterricht zu erlernen.
Praktische Ausbildung
Diese Ausbildung dürfen wir erst mit der Zulassung des Luftfahrtbundesamtes beginnen !