Leichtflugzeugpilot

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Wir bieten eine professionelle und umfassende Ausbildung.

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Flugwetter Augsburg

Leichtflugzeugpilot: LAPL (A)

Berechtigung:

Leichtflugzeugpilot: LAPL (A)Mit der Leichtflugzeug - Pilotenlizenz LAPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu 3 Passagieren in Europa fliegen, zum Beispiel unsere Cessna 172. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. Erweiterung zum PPL(A)). LAPL(A) steht für Light Aircraft Pilot License Aircraft.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL
  • 1 Passbild
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste - Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (kann bei uns durchgeführt werden)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung

Theoretische Ausbildung:

Die theoretische Ausbildung entspricht der PPL(A) Ausbildung. Dies beinhaltet die Theorie für das Funksprechzeugnis.

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF) Theorie

Praktische Ausbildung:

Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 3 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 150 km (80 nm) und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Für die Schulung wird unsere C-172 SP eingesetzt.

Prüfungen:

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer vom Luftamt Südbayern ca. 60 Minuten.

Einschränkungen:

Der Inhaber einer LAPL(A) Lizenz darf erst Passagiere befördern, wenn er mind. 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder TMG Motorseglern nachgewiesen hat.