Sprechfunk: AZF und BZF 1 & 2
Berechtigung
Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Flugfunkzeugnisses (Sprechfunkzeugnis). Man unterscheidet drei unterschiedliche Zeugnisse. Für den Erwerb einer Fluglizenz ist ein beliebiges der drei möglichen Flugfunkzeugnisse ausreichend:
- AZF - Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es berechtigt den Sprechfunk bei einer Boden- und Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuführen. Es ist z.B. für die Durchführung von Flügen unter Instrumentenflugbedingungen erforderlich.
- BZF I - Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer und deutscher Sprache. Es ist z.B. für Auslandsflüge erforderlich.
- BZF II - Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache. Es ist z.B. für Flüge in Deutschland erforderlich.
Voraussetzungen
Für den BZF Kurs gibt es keine Voraussetzungen. Für den Erwerb des englischen BZF I oder des AZF sind Englischkenntnisse von Vorteil. In der Regel reicht aufgefrischtes Schulenglisch aus. Für das AZF ist ein BZF I oder II Voraussetzung.
Theoretische Vorbereitung
Für die Vorbereitung auf den theoretische Teil der Prüfung empfiehlt sich der PPL-Softwarefragenkatalog. Das Sprechen wird in kleinen Gruppen in realistischer Weise geübt.
Prüfung
Um das Flugfunkzeugnis zu erhalten, muss bei der Bundesnetzagentur in München Betzenweg 32 oder Luftamt Südbayern eine theoretische und mündliche Prüfung ablegt werden. Inhalt der theoretischen Prüfung sind "Multiple Choice" Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog.
Bei der mündlichen Prüfung wird ein simulierter Abflug und ein simulierter Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt. Sie müssen hierzu die erforderlichen Sprechfunkgruppen kennen und richtig anwenden. Für das englische BZF I wird einer der beiden simulierten Flüge in englischer Sprache durchgeführt. Darüber hinaus müssen Sie einen vorgegebenen Fachtext in Englisch vorlesen und nachfolgend ins Deutsche übersetzen.
Die AZF Prüfung ist eine Zusatzprüfung zum BZF I oder II. Sie kann nicht direkt abgelegt werden. Prüfungsinhalt ist eine theoretische Prüfung mit 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von ca. 300 Fragen und einer mündlichen Prüfung bei der ein simulierter Instrumentenflug durchgeführt wird. Inhaber des BZF II müssen, identische zur Prüfung für BZF I, einen englischen Fachtext vorlesen und übersetzen.